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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den Kartenverkauf und den Theaterbesuch gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anstalt des öffentlichen Rechts „Schauspielhaus Bochum“ (Schauspielhaus), die an der Theaterkasse, im Abo-Büro sowie auf der Internet-Seite des Schauspielhauses einzusehen sind.Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln die Beziehungen zwischen dem Schauspielhaus und seinen Besuchern und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen. 2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Veranstaltungen des Schauspielhauses als auch für Kooperationsveranstaltungen mit Dritten. Eintrittskarten und Ermäßigungen 3. Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die Eintrittskarten des Schauspielhauses und seiner Kooperationspartner. Für die Fest-Abonnements und das Sonntags-Abo gilt die Mitgliedskarte als Eintrittskarte. Wahl-Abo-Gutscheine müssen an der Kasse des Schauspielhauses eingelöst werden. Abo-Gutscheine und Geschenkgutscheine gelten nur für die eigenen Veranstaltungen des Schauspielhauses. Veranstaltungen (z.B. Gastspiele), bei denen Gutscheine keine Gültigkeit haben, sind mit einem Stern im Monatsspielplan gekennzeichnet. 4. Ermäßigungsberechtigungen sind beim Einlass nachzuweisen. Das Schauspielhaus behält sich vor, die Ermäßigungsberechtigungen auch beim Erwerb der Eintrittskarte oder während einer Veranstaltung zu kontrollieren. Ermäßigte Eintrittskarten sind grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Ermäßigungsausweis gültig. 5. Besucher, die eine Ermäßigungsberechtigung bei einer Kontrolle nicht vorweisen können, obwohl ihre Eintrittskarte ermäßigt ist, haben auf Anforderung des Personals unverzüglich den Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis der jeweiligen Preisgruppe zu entrichten. Weigert sich ein Besucher, dieser Aufforderung nachzukommen, sind das Schauspielhaus und die von ihm beauftragten Personen berechtigt, die betreffende Person unverzüglich des Hauses zu verweisen. Das Schauspielhaus behält sich vor, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen und Strafanzeige zu stellen. Öffnungszeiten der Kasse und Vorverkauf 6. Die Theaterkasse ist Mo. 10-14 Uhr, Di.-Fr. 10-18 Uhr, Sa. 10-13 Uhr sowie So. 17-18 Uhr geöffnet. Während der Theaterferien und an Feiertagen ist die Theaterkasse geschlossen. Die Abendkasse öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Dies gilt auch für Vormittags- und Nachmittagsvorstellungen. An der Abendkasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn. 7. Der freie Verkauf für Veranstaltungen des Schauspielhauses Bochum startet in der Regel zu Beginn des Vormonats, die genauen Termine sind dem jeweiligen Monatsspielplan zu entnehmen. Inhaber eines Wahl-Abonnements können zwei Tage vor dem regulären Vorverkaufsstart ihre Wahl-Abo-Gutscheine einlösen, Mitglieder des Freundeskreises Schauspielhaus Bochum e.V. drei Tage vorher. 8. Das Schauspielhaus ist berechtigt, die durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Eintrittskarten bekannten personenbezogenen Daten für interne Zwecke zu speichern. Preise und Preisgruppen 9. Für die Veranstaltungen des Schauspielhauses gelten unterschiedliche Preiskategorien und Platzgruppen. 10. Bei bestimmten Veranstaltungen (z.B. Premieren, Gastspiele, Sonderkonzerte, Lesungen, Gala-Vorstellungen) gelten Sonderpreise. 11. Die Eintrittspreise und Platzgruppen für die Spielstätten des Schauspielhauses richten sich nach der Entgeltordnung für das Schauspielhaus in der Fassung vom 05.04.2011. 12. Bei Veranstaltungen Dritter in den Räumen des Schauspielhauses werden die Eintrittspreise und die Regeln des Vorverkaufs vom jeweiligen Veranstalter festgelegt. Das Schauspielhaus haftet den Besuchern gegenüber nicht für die Leistungen und Preise dieser Veranstalter. Kartenverkauf über das Internet 13. Eintrittskarten für die Veranstaltungen des Schauspielhauses können auch per Internet über das Online-Buchungssystem „eventim.inhouse“ der Firma CTS EVENTIM Solutions GmbH gebucht werden. Für die Leistungen des Software-Anbieters haftet das Schauspielhaus nicht. Im Falle einer fehlerhaften Buchung, die auf Leistungen der CTS EVENTIM Solutions GmbH zurückzuführen ist, können die angefallenen Vorverkaufsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs nicht vom Schauspielhaus erstattet werden. 14. Sofern der Kunde seine Eintrittskarte über das Online-Buchungssystem „eventim.inhouse“ kauft und am privaten Drucker ausdruckt („ticketdirect – print@home“), muss er sicherstellen, dass die Eintrittskarte nicht von Unbefugten genutzt wird. Für missbräuchlich genutzte oder verlorene Eintrittskarten leistet das Schauspielhaus keinen Ersatz. 15. Das Schauspielhaus behält sich vor, das Vorstellungs- und Platzangebot für den Online-Kartenverkauf jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen bzw. den Online-Kartenverkauf zeitweise oder vollständig einzustellen. Abo-Bedingungen 16. Für die Fest-Abonnements und das Sonntags-Abo gilt die Mitgliedskarte als Eintrittskarte. Die vom Abonnenten gewünschten Platznummern sowie die Vorstellungstermine sind auf der Vorderseite eingedruckt. Das Schauspielhaus wird alles unternehmen, die durch den Abonnenten getroffene Platzwahl einzuhalten. Es hat allerdings aus künstlerischen und/oder organisatorischen Gründen das Recht, kurzfristig Platzänderungen oder Änderungen der Spielstätte vorzunehmen bzw. Abonnements-Vorstellungen auf einen anderen Termin zu verlegen. 17. Für die Wahl-Abonnenten gilt die Mitgliedskarte als Wahl-Abo-Ausweis. Die Wahl-Abo-Gutscheine müssen vor dem Vorstellungsbesuch an der Theaterkasse gegen Eintrittskarten eingelöst werden. Sie können auch unter Angabe der gewünschten Vorstellung per Post an die Theaterkasse geschickt werden. Die Eintrittskarten werden dann zugeschickt, sofern die Kartenbestellung rechtzeitig bei der Kasse eingegangen ist. Wahl-Abo-Schecks einer Spielzeit können nicht in die nachfolgende Spielzeit übertragen werden. Bei Premieren und Vorstellungen mit großer Nachfrage können nur zwei Gutscheine je Wahl-Abo eingelöst werden. Ein Ersatz bei Verlust der Gutscheine ist nicht möglich! 18. Mit der Bestellung eines Abonnements und der Zusendung der Abo-Unterlagen wird ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Kunden und dem Schauspielhaus geschlossen. Das Entgelt für das Abonnement wird mit dem Erhalt der Unterlagen fällig. Es gelten die Entgeltregelungen des Schauspielhauses Bochum AöR in der jeweils gültigen Fassung. Fest-Abonnements und Wahl-Abonnements verlängern sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn nicht einer der beiden Vertragspartner bis spätestens zum 15. Juni der laufenden Spielzeit den Vertrag schriftlich kündigt. Ausgenommen davon sind alle ermäßigten Abonnements und Geschenkabonnements. Bei Ausfall einer Vorstellung durch Streik oder höhere Gewalt hat der Abonnent keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung. Dies gilt ebenso bei Versäumnis einer Vorstellung. Reservierung, Umtausch oder Verlust 19. Schriftliche (per Post und per Mail) und telefonische Kartenbestellungen sind frühestens zum Beginn des Vorverkaufs möglich. Sie gelten als vorläufige Reservierungen, wenn sie durch eine Benachrichtigung des Schauspielhauses bestätigt werden und werden erst mit der Zahlung verbindlich. Bei Zusage der vorläufigen Reservierung wird eine Zahlungsfrist übermittelt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich das Schauspielhaus vor, über die Karten anderweitig zu verfügen. 20. Bereits erworbene Eintrittskarten können grundsätzlich nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Reservierte Karten müssen innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch drei Tage vor der jeweiligen Veranstaltung abgeholt werden. Bezahlte Karten können an der Abendkasse hinterlegt werden. Nicht abgeholte Karten werden nicht ersetzt. 21. Inhaber eines Fest-Abonnements haben die Möglichkeit, bis zu zwei Abo-Termine gegen andere Vorstellungstermine des Stücks in der laufenden Spielzeit zu tauschen. Dieser Umtausch-Service kann bis 10 Tage vor der geplanten Abo-Vorstellung genutzt werden, die Umtauschgebühr beträgt bei den Werktags- und Sonntagnachmittags-Abos jeweils 1,00 €, bei einem Premieren-Abo entfällt sie. Bei Verlust des Abo-Ausweises kann gegen eine Gebühr von 3,00 € ein Ersatzausweis im Abo-Büro ausgestellt werden. 22. Eintrittskarten, die dem Kunden abhanden gekommen sind oder zerstört wurden, können nicht ersetzt werden. Dies gilt auch für Eintrittskarten, die auf dem Versandweg verloren gehen. Ein Ersatz ist nur ausnahmsweise dann möglich, wenn der Kunde glaubhaft machen und nachweisen kann, welche Karte er gekauft hat, oder wenn die Kassenleitung den Erwerb der Karte nachvollziehen kann. Werden Originalkarte und Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, so hat der Inhaber der Originalkarte Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. 23. Bei Versand von Eintrittskarten liegt kein Fernabsatz im Sinne des § 312B Abs. 6 BGB vor. Vorstellungsänderungen und -ausfall 24. Bei Besetzungsänderungen besteht kein Anspruch des Besuchers auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Mitwirkung eines bestimmten Künstlers unverzichtbarer Bestandteil der Aufführung ist und als solcher in den Veröffentlichungen des Schauspielhauses angekündigt wurde (z.B. „Ein Abend mit…“). 25. Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Anspruch des Besuchers auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Anfangzeit um mehr als zwei Stunden nach hinten verschoben oder die Anfangszeit vorverlegt wurde und der Besucher keine Möglichkeit hatte, von der Vorverlegung Kenntnis zu nehmen. 26. Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Schadensersatzanspruch wegen Verkehrsverbindungen, die nicht genutzt werden konnten. 27. Schadensersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens der Vorstellung – gleich aus welchem Grunde – bestehen nicht. 28. Für Angaben auf Plakaten und in den Publikationen des Schauspielhauses wird keine Gewähr übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten. 29. Bei Vorstellungsabbruch in der ersten Vorstellungshälfte hat der Besucher Anspruch auf Erstattung des bezahlten Kassenpreises. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet. 30. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes wegen Vorstellungsabbruchs kann nur innerhalb von 14 Tagen nach der abgebrochenen oder ausgefallenen Vorstellung durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte geltend gemacht werden. Erstattet wird der Kassenpreis der erworbenen Eintrittskarte. Abonnenten erhalten einen Wahl-Abo-Gutschein bzw. eine Eintrittskarte für eine andere Vorstellung ihrer Wahl in derselben Preisgruppe. 31. Muss das Schauspielhaus aus unvorhergesehenen Gründen eine andere Vorstellung als die angekündigte spielen, werden die vorher gekauften Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn gegen Erstattung des Kassenpreises zurückgenommen. Weitere Aufwendungen des Besuchers werden nicht erstattet. 32. Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streik u.ä.) aus, wird der Kassenpreis nicht erstattet. Verspäteter Einlass und Platzsperrungen 33. Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucherinnen und Besucher mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler nicht oder erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten geeigneten Zeitpunkt (z.B. Vorstellungs- oder Beifallpausen) in den Zuschauerraum eingelassen werden. Das gleiche gilt, wenn Zuschauer während einer Vorstellung den Zuschauerraum verlassen und zurückkehren möchten. Bei bestimmten Vorstellungen kann ein Nacheinlass ganz ausgeschlossen sein. 34. Besucherinnen und Besucher müssen den Anweisungen des Einlasspersonals Folge leisten. Dies betrifft insbesondere den Zeitpunkt des Einlasses und die zugewiesenen Plätze bei einem Nacheinlass. 35. Der Besucher hat Anspruch auf den auf seiner Eintrittskarte angegebenen Platz. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Dies gilt nicht für Vorstellungen mit freier Platzwahl. 36. Wenn Plätze aus technischen oder künstlerischen Gründen nicht zur Verfügung stehen, behält sich das Schauspielhaus vor, Ersatzplätze zuzuweisen. Verbot von Bild- und Tonaufnahmen 37. Fotografieren sowie Bild- und / oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. 38. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen lösen Schadensersatzpflichten aus. 39. Personen, die unerlaubter Weise Fotoaufnahmen, Bild- und/oder Tonaufnahmen von Aufführungen machen, dürfen vom Schauspielhaus oder von ihm beauftragten Personen unverzüglich des Hauses verwiesen werden. 40. Es besteht im Fall der Verweisung aus dem Hause wegen unzulässiger Aufnahmen kein Anspruch auf Schadensersatz seitens der verwiesenen Person hinsichtlich des Eintrittsgeldes oder anderer Kosten im Zusammenhang mit der Vorstellung. 41. Das Schauspielhaus behält sich das Recht vor, Filme und Tonbänder mit unzulässigen Aufnahmen zu konfiszieren und die betreffenden Aufnahmen darauf zu löschen. Das Schauspielhaus gibt die entsprechenden Filme und Tonbänder anschließend an die Person zurück, von der sie konfisziert wurden. 42. Es besteht im Fall der Konfiszierung von Filmen und Tonbändern wegen unerlaubter Aufnahmen und Löschung der entsprechenden Aufnahmen kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Beschädigung anderer auf dem Bild- oder Tonträger befindlichen Aufnahmen. Fernsehaufzeichnungen und Filmaufnahmen 43. Bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen ist der Besucher damit einverstanden, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen. Garderobe und Haftung 44. Bei Abgabe der Garderobe erhält der Besucher eine Garderobenmarke. 45. Das Schauspielhaus übernimmt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. 46. Die Haftung für in der Garderobe abgegebene Gegenstände beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zu einer Höchstsumme von 500,00 € pro Garderobenmarke. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. 47. Das Schauspielhaus übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Bargeld, die sich in den Gegenständen, die an der Garderobe abgegeben wurden, befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung geschieht in solchen Fällen auf eigene Gefahr des Besuchers. 48. Die Rückgabe der Garderobe erfolgt gegen Vorlage der Garderobenmarke und ohne weiteren Nachweis der Berechtigung. 49. Bei Verlust der Garderobenmarke informiert der Besucher unverzüglich das Garderobenpersonal. Bei schuldhaften Verzögerungen durch den Besucher haftet das Schauspielhaus nicht für den Verlust der abgegebenen Gegenstände. 50. Stellt der Besucher Beschädigungen an abgegebenen Garderobengegenständen fest, so hat er das Garderobenpersonal unverzüglich darüber zu informieren. Das Schauspielhaus haftet bei späteren Beanstandungen nicht für Beschädigungen. 51. Bei Verlust der Garderobenmarke ersetzt der Besucher dem Schauspielhaus die im Rahmen der Ersatzbeschaffung angefallenen Kosten. 52. Gegenstände jeder Art, die in den Räumen des Schauspielhauses gefunden werden, müssen beim Personal des Schauspielhauses oder anderen vom Schauspielhaus beauftragten Personen abgegeben werden. 53. Der Verlust von Gegenständen ist dem Personal des Schauspielhauses oder anderen vom Schauspielhaus beauftragten Personen unverzüglich mitzuteilen. Hausrecht und Gefahrenabwehr 54. Das Schauspielhaus übt in allen seinen Spielstätten das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, im Rahmen seines Hausrechts Hausverweise und –verbote auszusprechen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger Weise wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. 55. Der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat er einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt, kann das Schauspielhaus den Differenzbetrag erheben oder den Besucher der Vorstellung verweisen. 56. Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im abgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden. 57. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt. 58. Das Rauchen ist in den Räumen des Schauspielhauses nicht gestattet. 59. Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besucher das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Die Anweisungen des Schauspielhaus-Personals oder anderer Personen, die vom Schauspielhaus beauftragt sind, sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen. 60. Die Haftung des Schauspielhauses ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 61. Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten durch Dritte in den Räumlichkeiten des Schauspielhauses ist nicht erlaubt. 62. Jedwede kommerzielle Tätigkeit in den Räumen des Schauspielhauses bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Direktion des Schauspielhauses. Schlussbestimmungen 63. Diese Geschäftsbedingungen treten zum 1. August 2010 in Kraft. 64. Gerichtsstand ist Bochum. Bochum, den 1. August 2011 gez. Anselm Weber (Intendant), Brigitte Käding (Kaufmännische Direktorin, kommissarisch) |

